Bankkonto der Vorratsgesellschaft

Bei Gründung einer GmbH oder SE muss rechtssicher nachgewiesen werden, dass das Stammkapital der Vorrats-GmbH oder das Grundkapital der Vorrats-SE eingezahlt ist. Ein Kontoauszug ist ein solcher Nachweis. Da dieser von einer Bank ausgestellt ist, wird ihn jeder Insolvenzverwalter als Nachweis akzeptieren. Erfolgte die Gründung einer vorgegründeten Kapitalgesellschaft ohne Bankkonto, sondern nur per Einzahlung in die Kasse, besteht stets ein Nachweisproblem. Eine professionell gegründete Vorrats-GmbH, AG oder Vorrats-SE muss mit einem Bankkonto gegründet werden. Es müssen Kontoauszüge vorhanden sein.

Sobald die Vorratsgesellschaft aktiv wird, muss das Gründungskonto durch ein Geschäftskonto bei der Hausbank ersetzt werden. Das Gründungskonto kann nur für eine begrenzte Zeit zum Parken des Gesellschaftsvermögens weiter genutzt werden.


Geldwäschegesetze machen neues Geschäftskonto erforderlich

Durch die umfangreichen Geldwäscheanforderungen sind Konten heute mit dem wirtschaftlich Berechtigtem, also der natürlichen Person, die mehr als 25 % der Anteile hält, fast untrennbar verbunden. Die kontoführende Bank hat bei einer dauerhaften Kontobeziehung die hinter der Kapitalgesellschaft stehenden Menschen (natürlichen Personen) zu ermitteln. Bei einem großen Firmengeflecht, womöglich noch mit im Ausland wohnenden Gesellschaftern, ist das aufwändig. Banken sind dazu nur bereit, wenn sie eine langfristige ertragreiche Kundenbeziehung erwarten können.

Früher war es problemlos möglich, Vorratsgesellschaften-Gründungskonten in Geschäftskonten umzuwandeln. Heute muss sich jede Bank genau anschauen, wer hinter der UG, GmbH, AG oder SE steckt. So wie Sie als Unternehmer frei entscheiden können, eine Kundenbeziehung aufzunehmen oder nicht, kann das auch jede Bank.


Gründungskonto als Kapitalnachweis unverzichtbar

Unsere Vorrats-GmbH, AG und SE verfügen sämtlich über Gründungskonten. Zweck dieser Konten ist es, die Stamm- oder Grundkapitaleinzahlungen und die Verwendung/Verwahrung des einmal eingezahlten Kapitals rechtssicher zu dokumentieren. Darüber hinausgehende Geschäftstransaktionen kommen bei Vorratsgesellschaften nicht vor und sind bei Gründungskonten ausgeschlossen.

Wird die Vorratsgesellschaft verkauft, ändern sich die Gesellschafterverhältnisse. Es müssen Nachweise über die hinter der Gesellschaft stehenden natürlichen Personen geprüft werden. Diesen Aufwand wird nur die Bank leisten wollen, die das Geschäftskonto langfristig führen will. Das wird in der Regel die Hausbank des Gesellschafters oder des Geschäftsführers sein. Es ist daher vorgesehen, dass die ehemalige Vorratsgesellschaft ihr Gründungskonto in überschaubarer Zeit schließt und das tatsächliche Geschäft über ein Konto bei der Hausbank abwickelt. Als Geschäftsführer haben Sie natürlich sofort nach dem Kauf, die volle Verfügungsmacht über das Guthaben auf dem Gründungskonto. Sie könnten die Bank sogar anweisen, es Ihnen sofort in bar auszuzahlen.



Es wird viel versprochen…

Es gibt Wettbewerber, die werben damit, dass das Gründungskonto der Vorratsgesellschaft als Geschäftskonto weitergeführt werden kann. Da die Entscheidung über die Kontobeziehung immer bei dem kontoführenden Bankinstitut liegt, ist diese Werbeaussage kritisch zu hinterfragen.


„Unregelmäßigkeiten“ führten zu Massen-Kontenkündigung

Ein Marktbegleiter aus Hannover, der inzwischen nicht mehr aktiv ist, verkaufte seine Vorratsgesellschaften auch mit dem Bankkonto Argument. Alles ging gut bis die interne Revision der C. Bank - nennen wir es mal Unregelmäßigkeiten - in der Beziehung zwischen unserem Marktbegleiter und dem Filialleiter feststellte. Alle von unserem Marktbegleiter eröffneten Konten, also auch die der nunmehr aktiven ehemaligen Vorratsgesellschaften, wurden daraufhin gekündigt.


Bleiben Sie unabhängig!

Wie das Beispiel zeigt: Auch wenn nach dem Verkauf gesellschaftsrechtlich keine Verbindung mehr zwischen Verkäufer und seiner ehemaligen Vorratsgesellschaft besteht, ist man unabhängiger, wenn auch andere Verbindungen, wie etwa die zum kontoführenden Bankinstitut neu aufgebaut werden. Die für das eigene Geschäft richtige Bank zu finden ist wichtiger, als ein Bankkonto zu übernehmen, das jederzeit wieder gekündigt werden kann.


Unterlagen für das neue Bankkonto gleich mitnehmen

Damit Sie sofort ein neues Bankkonto eröffnen können, gestalten wir den Verkaufstermin wie folgt: Der Kaufvertrag und alle weiteren Dokumente werden in unserem Hausnotariat verlesen und beurkundet. Das Notariat erstellt alle Urkunden, so dass Sie sofort damit bei Ihrer Hausbank ein neues Konto eröffnen. So kommen Sie sehr schnell zu einem unabhängigen Konto.

Hinweis: Wir erbringen keine Rechts- und / oder Steuerberatung!

... noch Fragen? Telefon: 0162 / 618 73 81